Pilze sammeln im Naturschutzgebiet

Die meisten Menschen wissen, dass es Naturschutzgebiete gibt und dass es dort um den Schutz der Natur geht. Welche konkreten Regeln in Naturschutzgebieten gelten, was dort erlaubt ist und was verboten ist, das wissen viele nicht genau. Von angehenden Pilzsammlern höre ich daher häufig die Frage, ob Pilze sammeln im Naturschutzgebiet erlaubt sei. Die Antwort darauf lautet:

Pilze sammeln in Naturschutzgebieten ist generell verboten!

Das ist gut zu wissen. Aber woran erkenne ich ein Naturschutzgebiet? Und wo finde ich die Regelungen, die für diesen Bereich gelten?

Beschilderung Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete sind vor Ort mit einer entsprechenden Beschilderung ausgewiesen.

Solch ein deklariertes Schutzgebiet kann sich in manchen Fällen auch auf Teilbereiche eines Waldes beziehen (im übrigen Wald wäre das Sammeln von Pilzen dann erlaubt). Daher lohnt es sich, ein geeignetes Kartenmaterial zu betrachten.

Die üblichen Online-Karten geben Dir einen guten Hinweis auf bestehende Naturschutzgebiete. Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Karten, die in der Regel aktueller und präziser sind. Bist Du auf der Suche nach neuen Pilzgebieten, informiere Dich unbedingt vorher über existierende Naturschutzgebiete. Denn solltest Du die Regeln und vor allem die Verbote solcher Schutzzonen missachten, drohen Bußgelder.

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Gesetzliche Bestimmung

Natürlich gibt es auch ein Gesetz welches Pilze sammeln im Naturschutzgebiet untersagt. Die gesetzliche Bestimmung zu Naturschutzgebieten sind in § 23 BNatSchG (Bundes Naturschutzgesetz) enthalten. Darin heißt es (Vollzitat):

(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Rücksicht auf Natur nehmen

Während das Pilze sammeln im Naturschutzgebiet verboten ist, gibt es für den weitaus größeren Bereich unserer Wälder kein generelles Verbot. Informiere Dich als Aber auch in Gebieten, in denen das Pilze sammeln erlaubt ist, sind einige Regeln zu beachten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Grundeigentümers dürfen nur geringe Mengen für den persönlichen Verzehr gesammelt werden.

Was bedeutet „geringe Menge“ für Dich als Privatperson?

So genau ist das leider nicht geregelt. Wenn der große Sammelkorb überquillt, ist es jedenfalls zu viel. Als Faustformel kannst Du Dir 1kg pro Sammler merken. Allgemein gilt als „geringe Menge“ das, was für ein bis zwei Mahlzeiten ausreicht. Auf einen familiären Bedarf bis maximal acht Personen bezogen ergibt das ein bis maximal zwei Kilo.

Das ist dann auch die Grenze dessen, was aus gesundheitlichen Aspekten empfohlen wird. Mehr als 250 Gramm Wildpilze pro Woche solltest Du wegen der Belastung mit Strahlung und Schwermetallen nicht verzehren. Die Belastung variiert natürlich je nach Sammelgebiet und auch nach Pilzart.

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(Bastian, pilz-und-kraut.de)

Wo darf man Pilze sammeln?

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln nur an Stellen erlaubt, die keinem Betretungsverbot unterliegen. In manchen Bundesländern können Landesnaturschutzgesetze ein Wegegebot vorschreiben. Darüber hinaus lassen sich Wegegebote per Verordnung regeln, wie etwa im Nationalpark Bayerischer Wald.

Wegegebot beachten

Ein Wegegebot bedeutet, dass innerhalb eines bestimmten Gebietes, insbesondere in einem Schutzgebiet des Natur- und Landschaftsschutzes, ausschließlich die ausgewiesenen Straßen und Wege zu benutzen sind. Gilt ein Wegegebot, darfst Du in diesem Bereich also nicht frei durch den Wald stromern um dort nach Pilzen zu suchen. Außerhalb von Naturschutzgebieten ist trotz Wegegebot das Sammeln am Wegesrand gestattet.

Was vor Ort gilt solltest Du unbedingt vor dem Sammeln in Erfahrung bringen. Bei einem Verstoß drohen erhebliche Bußgelder. Und wie immer gilt auch hier: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Waldgesetze der Bundesländer

Falls Du Dich einmal zu den mit den Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer informieren möchtest (hier sind u.a. die Betretungsrechte geregelt), findest Du hier die entsprechenden Paragraphen:

  • Baden-Württemberg: § 37 LWaldG,
  • Bayern: Art. 13 BayWaldG,
  • Berlin: § 14 LWaldG,
  • Brandenburg: § 15 LWaldG,
  • Bremen: § 13 BremWaldG,
  • Hamburg: § 9 LWaldG,
  • Hessen: § 15 HWaldG,
  • Mecklenburg-Vorpommern: § 28 LWaldG,
  • Niedersachsen: § 23 NWaldLG,
  • Nordrhein-Westfalen: § 2 LFoG,
  • Rheinland-Pfalz: § 22 LWaldG,
  • Saarland: § 25 LWaldG,
  • Sachsen: § 11 SächsWaldG,
  • Schleswig-Holstein: § 17 LWaldG,
  • Thüringen: § 6 ThürWaldG.

Grundsätzlich sollten Pilzsucher sich vorher bei den zuständigen Kommunen über die erlaubten Sammelmengen informieren. Auf den Internetseiten der Komunen sind teilweise eigene Rubriken für Pilzsammler mit wichtigen Informationen und Leitfäden zu finden.

Ein bis zwei Kilogramm pro Tag und Sammler

Die vorgeschriebene Sammel-Höchstmenge ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen beträgt sie ein Kilogramm pro Person und Tag – für den Eigenbedarf.

Seid ihr zu zweit und lassen es die Fundort zu, sind also durchaus 2 kg erlaubt. Bitte nimm immer Rücksicht auf den Pilz. Ernte die Fundorte nicht gänzlich ab. Das ist wichtig für die Vermehrung der Pilze und auch die Wildtiere ernähren sich von Pilzen. Sieh zu, dass immer ausreichend Fruchtkörper stehen bleiben.

Gewerbliches Sammeln ohne Genehmigung verboten

Im Herbst hört und liest man immer wieder von organisierten Gruppen, die Wälder ohne Rücksicht auf Verluste abernten und nichts mehr stehen lassen. Die Pilzmassen, die sie teilweise in Wäschekörben aus den Wäldern tragen, verkaufen sie anschließend gewinnbringend weiter. Dies ist natürlich alles andere als ein Sammeln zum Eigenbedarf.

Wer bei solch einem gewerbsmäßigen Pilzesammeln erwischt wird, dem droht ein empfindliches Bußgeld in vierstelliger Höhe. Obendrein werden die zu viel gesammelten Pilze von den Behörden eingezogen.

In einem konkreten Fall aus Baden-Württemberg wurden zwei Pilzsammler mit 9 Kilogramm Speisepilzen erwischt. Das Zollamt Laufenburg ahndete dies als Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Neben € 900 Bußgeld wurden die zu viel gesammelten 7 Kilogramm einbehalten.


Bildnachweise
Bilder von Oliver Graumnitz und saracamillaphotography auf Pixabay

1 Kommentar zu „Pilze sammeln im Naturschutzgebiet“

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