Pilze sammeln im Landschaftsschutzgebiet

Im Gegensatz zum Naturschutzgebiet ist Pilze sammeln im Landschaftsschutzgebiet erlaubt.

Die Einordnung als Landschaftsschutzgebiet soll den Charakter des Gebietes schützen. Alles, was dies gefährdet ist untersagt. So wird es bspw. vor Schädigung durch Baumaßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen geschützt. In der Regel liegt der Schwerpunkt auf der Bewahrung des Landschaftsbildes und der Sicherstellung der Erholungsfunktion. Die in diesem Gebiet angesiedelten Pflanzen und Pilze stehen jedoch unter keinem besonderen Schutz.

Landschaftsschutzgebiete sind durch eindeutige Beschilderung gekennzeichnet. Die Beschilderung kann variieren. Neben dem grünen Dreieck gibt es auch 5-eckige Varianten auf denen unterschiedliche Tiere abgebildet sein können. Auch diese Schilder sind rechtlich bindend.

Rechtliche Grundlage

landschaftsschutzgebiet

Die rechtlichen Grundlagen zur Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten ergeben sich in Deutschland aus §23 und §26 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie den Naturschutzausführungsgesetz der Bundesländer. Diese Gesetze dienen dem Schutz von Natur und Landschaft. Sie wurden entwickelt, um die biologische Vielfalt zu bewahren, Ökosysteme zu schützen und die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen.

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Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten dient

  • dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzbarkeit der Naturgüter,
  • dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes,
  • dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind.

Landschaftsschutzgebiete können per Verordnung ausgewiesen werden. Dadurch werden die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter unter Schutz gestellt. Zu den Naturgütern zählen neben Boden, Wasser und Luft/Klima auch sämtliche Lebensstätten und Lebensräume wildlebender Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

Weitere Gründe für den Ausweis als Landschaftsschutzgebiet können die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sein. Ebenso können eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder ihre Bedeutung für eine naturnahe Erholung Gründe für die Ernennung eines Landesschutzgebietes sein.

Landschaftsschutzgebiete können sowohl außerhalb der Ortschaften als auch im besiedelten Bereich erlassen werden. Neben Wald- und Parkanlagen sind die Kennzeichnungen also auch im Ortsinneren zu finden.


Bildnachweise:
Bild von Kerstin Riemer auf Pixabay

5 Kommentare zu „Pilze sammeln im Landschaftsschutzgebiet“

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